13 Jun 2024 Quelle
Der Sächsische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, welches Kommunen an den Erträgen von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beteiligt. Gemäß dem neuen Gesetz müssen Gemeinden jährlich mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom von Windparks und 0,1 Cent von Photovoltaik-Anlagen erhalten. Gemeinden können jedoch auch individualvereinbarungen mit den Betreibern abschließen. Dieses Gesetz gilt für Anlagen mit einer Kapazität von einem Megawatt oder mehr und die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt werden. zurück