05 Jun 2024 Quelle
In Deutschland konfrontiert sind Bürgerenergiegemeinschaften derzeit mit bürokratischen Hindernissen für den gemeinsamen Verbrauch ihrer erzeugten Elektrizität oder dem Verkauf von Überschussstrom aus ihren Photovoltaik- oder Windenergieanlagen an andere Verbraucher. Die im Mai vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie über den Strombinnenmarkt hält festere Bestimmungen zum Energy Sharing bereit und erkennt offiziell die Rolle von Bürgerenergiegemeinschaften an. Deutschland fehlen jedoch konkrete Gesetze zur Umsetzung von Energy Sharing-Regelungen, obwohl die RED II-Richtlinie der EU dies seit 2019 vorsieht. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften fordern eine vorrangige Ausarbeitung von Energy Sharing-Gesetzen entsprechend der neuen Richtlinie. zurück