04 Mar 2024 Quelle
Die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hat einen Runderlass zur Klärung der Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf Kulturdenkmälern veröffentlicht. Der Erlass ermöglicht größere Flexibilität bei Einzelfallentscheidungen zugunsten von Solaranlagen, sofern das historische Gebäude nicht beschädigt wird. Dies gilt nicht für UNESCO-Weltkulturerbestätten, für die eine separate Verordnung angekündigt wurde. Der häufigste Ablehnungsgrund, Änderungen am Erscheinungsbild eines geschichtlichen Denkmals, entfällt, wenn die Solaranlage demontierbar ist. Bei Eigenversorgungsanlagen auf Gebäuden wird strenger vorgegangen. zurück