29 Jan 2024 Quelle
Stimmen der Clearingstelle EEG geben mehr Klarheit zur EEG-Förderung von Solarzäunen. Nach der Entscheidung ist ein 1,6 Meter hoher und in Beton eingelassener Gitterzaun eine weitere bauliche Anlage im Sinne von Paragraf 48 Absatz 1 Satz 1 EEG. Ein an einem solchen Zaun angebrachtes Photovoltaiksystem ist demnach förderfähig, wenn der Zaun vorrangig für andere Zwecke als die Solarstromerzeugung errichtet wurde. zurück