Sonderabgabe für Solarparks in Brandenburg ab 2025

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25 Jan 2024 Quelle


Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Brandenburg, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, müssen künftig eine Sonderabgabe zugunsten der Standortkommune zahlen. Das Gesetz wurde vom Landesparlament beschlossen und sieht vor, dass diese Solarparks für die Betriebsdauer jährlich 2.000 Euro pro Megawatt an die anspruchsberechtigte Kommune zahlen. Die Einnahmen müssen für lokale Infrastruktur, kommunale Veranstaltungen und erneuerbare Energieprojekte ausgegeben werden. Allerdings wird das Gesetz vom Landesverband Erneuerbare Energien kritisiert, der argumentiert, dass die Gebühren die erneuerbare Stromerzeugung und Vielfalt der Beteiligung behindern könnten. zurück