25 Jan 2024 Quelle
In Brandenburg müssen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die ab 2025 in Betrieb gehen und mehr als ein Megawatt Leistung haben, eine Sonderabgabe zugunsten der Standortgemeinde zahlen. Dies wurde vom Landtag beschlossen und ist Teil der geplanten Gesetzgebung seit Herbst 2023. Die Sonderabgabe ist, während des Betriebs des jeweiligen Solarparks an die anspruchsberechtigte Gemeinde zu zahlen, und beträgt 2000 Euro pro Megawatt und Jahr. Kritiker aus dem Bereich erneuerbare Energien glauben jedoch, dass die Steuer einige Solaprojekte gefährden könnte. zurück