Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen im Jahr 2024

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15 Jan 2024 Quelle


Ab dem Jahr 2024 ergeben sich Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen. Die Umsatzsteuer soll dauerhaft auf null Prozent für Anlagen bis 30 Kilowatt gesenkt bleiben, während die Einspeisevergütungen für die Anlagen ab dem 1. Februar wieder beginnen. Außerdem werden die Einspeisetarife jedes Mal um jeweils ein Prozent gesenkt. Ab 1. Februar 2024 wird die 20 Jahre lang gültige Vergütung bei kleineren Photovoltaik-Dachanlagen um ein Prozent auf 8,11 Cent gesenkt. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 sind es nur noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde. zurück