08 Dec 2023 Quelle
Die Bundesfinanzverwaltung in Deutschland hat ihre Position zur Steuerbefreiung für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern revidiert. Ursprünglich hatte sie angegeben, dass jede Erneuerung des Zählerschranks mit einem regulären Steuersatz von 19% berechnet würde, sie haben jedoch klargestellt, dass ein für eine Photovoltaik-Anlage erforderlicher Zählerschrank auch steuerbefreit sein sollte, selbst wenn er separat von einem anderen Unternehmen installiert wird. zurück