Bundesfinanzverwaltung Überarbeitet Besteuerungsregeln Für Photovoltaik

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08 Dec 2023 Quelle


Die Bundesfinanzverwaltung in Deutschland hat ihre Position zur Steuerbefreiung für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern revidiert. Ursprünglich hatte sie angegeben, dass jede Erneuerung des Zählerschranks mit einem regulären Steuersatz von 19% berechnet würde, sie haben jedoch klargestellt, dass ein für eine Photovoltaik-Anlage erforderlicher Zählerschrank auch steuerbefreit sein sollte, selbst wenn er separat von einem anderen Unternehmen installiert wird. zurück