24 Nov 2023 Quelle
Photovoltaikanlagen, die Strom ins Netz einspeisen oder Dritten liefern, werden rechtlich als Gewerbebetrieb betrachtet. Dies bedeutet, dass selbst für Anlagen von Privatpersonen geprüft werden muss, welche Umsatzsteuerregelungen anzuwenden sind. Es gibt eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen, die es ermöglicht, bei einem Jahresumsatz von bis zu 22.000 Euro von der Mehrwertsteuer befreit zu werden. Private Photovoltaikanlagen liegen fast immer unter dieser Schwelle. Die Gesamtsumme umfasst jedoch alle potenziell Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen eines Steuerpflichtigen, auch wenn sie aus verschiedenen Tätigkeiten stammen. zurück