07 Nov 2023 Quelle
Wer eine Immobilie in Deutschland vermieten oder verkaufen will, muss einen Gebäudeenergieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz § 82 vorlegen. Dieser Ausweis beschreibt den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Nichtsdestotrotz hatten die Coronapandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch. Da viele Menschen häufiger zu Hause blieben, stiegen die Energiekosten, die keinen regulären Verbrauch widerspiegeln. Im Gegenzug führten Sanktionen und begrenzte Energie im Jahr 2022 zu einem schnellen Anstieg der Energiepreise, was zum Energiesparen anregte. Daher werden Energiepässe für 2023, die auf dem Verbrauch der letzten drei Jahre basieren, möglicherweise den zukünftigen Verbrauch nicht genau widerspiegeln. zurück