27 Oct 2023 Quelle
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die geänderte Landesbauordnung verabschiedet, die die Photovoltaik-Pflicht von neuen Parkplätzen auf den Gebäudesektor ausweitet. Ab dem 1. Januar 2024 gilt sie für alle Nichtwohngebäude, für die ein Bauantrag gestellt wurde. Bis Dezember 2025 sollen Landes- und Bundesliegenschaften vorzugsweise mit Photovoltaik-Dachanlagen ausgestattet werden. Änderungen in Bezug auf Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen sollen ihren Ausbau beschleunigen. zurück