Deutliche Vereinfachung der Steuerpflichten für Eigentümer kleiner Photovoltaik-Anlagen in Deutschland

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06 Oct 2023 Quelle


Das Bundesfinanzministerium hat im Juni eine Verwaltungsanweisung zur Entbürokratisierung kleiner Photovoltaik (PV)-Anlagen veröffentlicht, die offiziell Photovoltaik ohne Finanzamt ermöglicht. Obwohl die Gesetzgebung zuvor klargestellt hatte, dass Eigentümer von Sieben-Kilowatt-PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit waren, mussten sie ihre PV-Anlagen dennoch formell als Gewerbebetrieb anmelden. Diese neueste Anweisung reduziert unnötigen Aufwand und gilt ab dem 1. Januar 2023. PV-Besitzer müssen ihre Anlagen nicht mehr anmelden, wenn sie unter bestimmte Steuerbefreiungsgrenzen fallen. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn der Betreiber selbständig ist und bereits steuerpflichtig ist oder wenn er die Steuerbefreiungsgrenzen überschreitet. zurück