Null Umsatzsteuer auf bestimmte PV-Anlagen: Ein möglicher Rückgewinnungsvorteil

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28 Sep 2023 Quelle


Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Umsatzsteuer auf bestimmte Photovoltaikanlagen auf null gesenkt. Wer im Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage gekauft hat, kann die damals gezahlte Umsatzsteuer von 19% zurückerhalten, indem er sie bis spätestens 2. Oktober 2023 dem Firmenvermögen zuordnet und gleichzeitig zum Nullsteuersatz wieder entnimmt. Anlagenbetreiber müssen jedoch die Kleinunternehmerregelung aufgeben und die Regelbesteuerung wählen. zurück