30 Aug 2023 Quelle
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass die Eigenkapitalzinsen, die die Bundesnetzagentur für Netzbetreiber in der vierten Regulierungsperiode festgelegt hat, fehlerhaft berechnet wurden. Die Agentur hatte festgelegt, dass Gas- und Stromqualitätssicherungsanbieter ab 2023 bzw. 2024 einen Eigenkapitalzins von 5,07% für neue Anlagen und 3,51% für Altanlagen erhalten. Dies bedeutete einen Rückgang von mehr als 25% im Vergleich zur dritten Regulierungsperiode. zurück