29 Aug 2023 Quelle
Der Eigentümer eines Solarparks in NRW muss laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes keine Anschlussgebühr für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung zahlen. Das Gericht bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, wonach der Eigentümer keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der öffentlichen Wasserversorgung für einen Solarpark zieht. Zudem ist die Bereitstellung von Löschwasser nicht die Verantwortung des Grundstückseigentümers. zurück