13 Mar 2023 Quelle
Lichtblick und 25 Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft und Biomassekraftwerken haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung nach dem Gesetz zur Strompreisbremse eingereicht. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrift der Rechtsanwaltssozietät Raue. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, so die Argumentation von Lichtblick und den anderen betroffenen Betreibern. zurück