13 Mar 2023 Quelle
Um Denkmalschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien miteinander in Einklang zu bringen, ändert Brandenburg sein Denkmalschutzgesetz. Die Neufassung wurde vom Kabinett angenommen und eine Verwaltungsvorschrift soll die Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen erleichtern. Konkret heißt dies, dass eine Anlage dann genehmigt wird, wenn ihr Einbau reversibel ist, das Erscheinungsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz geringfügig ist. zurück