03 Mar 2023 Quelle
Ein Messstellenbetreiber darf höchstens 20 Euro im Jahr für eine moderne Zähleinrichtung verlangen. Die Kosten für einen notwendigen Zählertausch nach dem Einbau einer EEG-Anlage sind mit den jährlichen Entgelten besiegelt. Und das gilt auch für einen Zählertausch, der nach dem Einbau einer Photovoltaik-Balkonanlage notwendig wird. zurück