02 Mar 2023 Quelle
Die Politik hat entschieden, die Umsatzsteuer beim Kauf bestimmter Photovoltaik-Anlagen auf null zu senken. Dies soll vor allem die private Photovoltaik-Nachfrage weiter ankurbeln. Mit einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun die Anwendung weiter präzisiert. Es wurden eine Nichtbeanstandungsregel für Photovoltaik-Mietkaufverträge, eine pauschale Aufteilung der Serviceleistungen, eine nicht abschließende Aufzählung der Nebenleistungen und eine Erweiterung der für Photovoltaik-Anlagen wesentlichen Komponenten eingeführt. zurück